Allgemeine Reise- und Geschäftsbedingungen, Stand 11.03.2020

  1. Art der Reise

    Die Eisenbahnfreunde Treysa e.V. (EFTS) führen eisenbahngeschichtlich und kulturell interessante Sonderzugfahrten durch.

  2. Abschluss des Reisevertrages

    Mit der Anmeldung bietet der Anmelder den Eisenbahnfreunden Treysa e.V. den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder per Email erfolgen. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Reiseteilnehmer, für deren Zahlungsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Mit der Anmeldung werden die Allgemeinen Reise- und Geschäftsbedingungen der Eisenbahnfreunde Treysa e.V. anerkannt. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch die Eisenbahnfreunde Treysa e.V. zustande. Die Bestätigung der Annahme erfolgt schriftlich, mündlich, fernmündlich oder per Email spätestens jedoch mit der Zusendung der bestellten Fahrkarten. Die Eisenbahnfreunde Treysa e.V. behalten sich vor, den Abschluss eines Reisevertrages aus Gründen, die in der Person des Anmelders liegen, ohne Begründung abzulehnen.

    Die Buchung der Reise kann direkt über die Eisenbahnfreunde Treysa e.V. erfolgen.

  3. Bezahlung

    Die bestellten Fahrkarten sind bei Tagesfahrten spätestens bis zu dem auf der Rechnung angegebenen Datum zu bezahlen. Ist der Fahrpreis bis zu dem angegebenen Datum nicht bezahlt, können die Eisenbahnfreunde Treysa e.V. die gebuchten Plätze stornieren. In Ausnahmen und nach Absprache ist eine Zahlung auch im Zug möglich. Kommt kein Reisevertrag zustande oder kommt die Reise aus nicht Erreichen der Mindestteilnehmerzahl oder aus anderen betrieblichen Gründen nicht zustande, werden bereits geleistete Zahlungen an den Anmelder zurückerstattet. Der Anmelder hat keine, über den Fahrpreis bzw. der bereits geleisteten Zahlungen hinausgehende Ansprüche. Sollten die Fahrkarten/Reisedokumente spätestens 3 Werktage vor Reisebeginn nicht zugegangen sein, hat der Kunde die Pflicht, sich unverzüglich mit uns in Verbindung zu setzen. Für Verspätungen in der Zustellung haften die Eisenbahnfreunde Treysa nicht.

    Die Zusendung der Fahrkarten auf dem Postweg kostet den Anmelder eine Bearbeitungsgebühr für den Fahrkartenausdruck und Porto, eine Zusendung per Email erfolgt ohne weitere Gebühren.

  4. Leistungen

    Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt/Katalog der Eisenbahnfreunde Treysa e.V. und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Abweichungen und Änderungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und nicht von der Eisenbahnfreunde Treysa e.V. wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit Abweichungen oder Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

    Sitzplatzwünsche der Teilnehmer werden im Rahmen der Möglichkeiten berücksichtigt. Es besteht jedoch kein Anspruch auf Preisminderung, wenn der gewünschte Sitzplatz nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Weiterhin ist damit nicht automatisch eine Stornierung der gebuchten Reise verbunden. (siehe Ziff. 6)

    1. Kinder bis einschl. 5 Jahren, soweit es in den Fahrtinformationen nicht ausdrücklich anders beschrieben ist, fahren in unseren Zügen kostenlos.
    2. Kinder bis einschl. 1 Jahren haben keinen Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz.
    3. Gruppen ab 10 Erw. Personen gewähren wir einen Rabatt von 5% auf den Gesamtfahrpreis.
    4. Schulklassen ab 10 Schülern, gewähren wir einen Rabatt von 10% auf den Gesamtfahrpreis bei Vorlage einer Bescheinigung der Schule, die belegt, dass es sich bei der angemeldeten Gruppe um eine Schulklasse handelt.
  5. Triebfahrzeuge und Wagen

    Die Eisenbahnfreunde Treysa e.V. sind bemüht, die Triebfahrzeuge und Wagen im Rahmen ihrer Ankündigungen für die Sonderzüge einzusetzen. Fallen angekündigte Triebfahrzeuge und/oder Wagen aus, bemühen sich die Eisenbahnfreunde Treysa e.V. um Ersatzfahrzeuge. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

  6. Rücktritt von der Reise durch den Anmelder

    Der Teilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten oder seine Anmeldung widerrufen. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei den Eisenbahnfreunde Treysa e.V.. Dem Teilnehmer wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

    Die Stornierungskosten betragen

    • 30 bis 21 Tage vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
    • 20 bis 14 age vor Reisebeginn 60% des Reisepreises
    • 13 bis 7 Tage vor Reisebeginn 70 % des Reisepreises
    • 6 bis 2 Tage vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises
    • bis 2 Tage vor Reisebeginn 100 % des Reisepreises

    Der Anmelder haftet für die Zahlungsverpflichtung aller in seiner Reiseanmeldung mit aufgeführten Reiseteilnehmer wie für seine eigenen Verpflichtungen. Sollte der stornierte Platz durch den Reiseveranstalter innerhalb von 4 Werktagen nachbesetzt werden können, verzichtet der Reiseveranstalter auf die Stornierungskosten.

    Sollte die Zusendung der Fahrkarten auf dem Postweg gewünscht worden sein und die Fahrkarten zum Zeitpunkt des Rücktritts bereits versandt worden sein, wird die für den Versand berechnete Bearbeitungsgebühr nicht zurück erstattet.

  7. Rücktritt und Kündigung durch die Eisenbahnfreunde Treysa e.V.
    1. Die Eisenbahnfreunde Treysa e.V. können bis zu 7 Tage vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die in der Reisebestätigung angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht zustande kommt. Bei technisch bedingtem Ausfall von Fahrzeugen, für die kein Ersatz zur Verfügung steht bzw. beschafft werden kann, können die Eisenbahnfreunde Treysa e.V. bis unmittelbar vor der Fahrtbeginn vom Reisevertrag zurücktreten. In diesen Fällen verpflichten sich die Eisenbahnfreunde Treysa e.V., den Teilnehmer unverzüglich über die Nichtdurchführung der Reise zu informieren. Der Teilnehmer erhält den eingezahlten Reisepreis zurück. Darüber hinausgehende Ansprüche bestehen nicht.
    2. Die Eisenbahnfreunde Treysa e.V. können ohne Einhaltung einer Frist nach Beginn der Fahrt des Sonderzuges den Vertrag unmittelbar kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung der Fahrt ungeachtet der Abmahnung durch die Eisenbahnfreunde Treysa e.V. nachhaltig stört oder den Anweisungen des Personals/der Reiseleitung zuwider handelt und sich in solchem Maß verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen die Eisenbahnfreunde Treysa e.V. in diesem Fall den Vertrag, so behalten sie den Anspruch auf den Reisepreis. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
  8. Haftung der Eisenbahnfreunde Treysa e.V.

    Die Eisenbahnfreunde Treysa e.V. haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:

    1. die gewissenhafte Reisevorbereitung
    2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
    3. die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Prospekten angegebenen Reiseleistungen, sofern die Eisenbahnfreunde Treysa e.V. keine Änderungen der Prospektangaben (Ziffer 4) erklärt hat
    4. das ordnungsgemäße Erbringen der vereinbarten Reiseleistungen
  9. Mitwirkungspflicht

    Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

  10. Ausfall eines Sonderzuges

    Bei Ausfall eines angekündigten Sonderzuges werden gezahlte Fahrgelder erstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche, auch für Folgeschäden, bestehen nicht. (siehe auch Ziff. 3).

  11. Verspätungen

    Die Eisenbahnfreunde Treysa e.V. garantieren nicht für die pünktliche Durchführung der Sonderzüge, da diese vom Betrieb der DB Netz AG bzw. DB AG abhängig sind. Ebenso besteht keine Gewährleistung für die Sicherstellung von Anschlusszügen. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

  12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

    Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Reise- und Geschäftsbedingungen führt nicht zur Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

  13. Gerichtsstand

    Gerichtsstand ist Schwalmstadt.


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