Benutzungshinweise und Benutzungsordnung

Wir möchten, dass sich alle Fahrgäste in unseren Zügen wohl fühlen. Beachten Sie daher bitte die folgenden Hinweise und Regeln bei der Benutzung unserer Züge. Sie tragen damit zur sicheren und ordnungsgemäßen Durchführung der Zugfahrten und damit zum Gelingen der Sonderzugreise bei.
Sie benutzen für diese Sonderzugreise Reisezugwagen, die den heutigen Komfortstandard nicht vollständig erfüllen und den Sie vielleicht von Bahnreisen mit neuen, modernen Fahrzeugen gewohnt sind. Die von uns eingesetzten Fahrzeuge sollen Ihnen das Reisegefühl vergangener Zeiten vermitteln, dies ist letztendlich Sinn und Zweck der Erhaltung und des Einsatzes von historischen Eisenbahnfahrzeugen.
 

Bitte beachten Sie .....

  • Unsere Sonderzüge dürfen nur mit besonderen Fahrkarten/Fahrausweisen benutzt werden.
  • Unsere Sonderzüge verkehren nach besonderen, verbindlich aufgestellten Fahrplänen. Beachten Sie daher die veröffentlichten Abfahrtzeiten und seien Sie rechtzeitig vor Abfahrt an Ihrer Einstiegsstation.
  • Die Pünktlichkeit von Sonderzügen entspricht aufgrund der betrieblichen Besonderheiten nicht immer dem Standard von Regelzügen.
  • Drängeln Sie nicht beim Ein- und Ausstieg.
  • Beachten Sie die Trittstufenhöhe beim Ein- und Ausstieg sowie ggf. den Spalt zur Bahnsteigkante und benutzen Sie nur Türen, die sich jeweils im Bereich der Bahnsteige befinden.
  • Verlassen Sie den Zug nur bei vorher angekündigten Verkehrshalten. Bei der Durchführung von Sonderzugfahrten kommt es häufiger zu betrieblichen Halten in Stationen, die keine Verkehrshalte sind. Halten Sie in diesem Fall die Türen geschlossen.
  • Verlassen Sie den Zug nicht bei Halten außerhalb von Stationen auf der freien Strecke und halten Sie die Türen geschlossen, es sei denn, Sie werden ausdrücklich zum Verlassen des Zuges durch unser Zugpersonal oder von anderen Hilfskräften aufgefordert.
  • In unseren Zügen ist das Rauchen nicht gestattet.
  • Die eingesetzten Wagen haben keine Klimaanlagen.
  • Vermeiden Sie beim Öffnen von Fenstern Zugluft und nehmen Sie Rücksicht auf andere Fahrgäste.
  • Beim Einsatz von Dampflokomotiven kommt es aufgrund der Technik (Verbrennung von Kohle) zu Rußbildung. Verschmutzung durch Rußpartikel kann insbesondere in der Nähe der Lokomotive und bei während der Fahrt geöffneten Fenstern nicht ausgeschlossen werden. Für derartige Verschmutzungen kann keine Haftung übernommen werden.
  • Wenn Sie Ihren Hund nach vorheriger Absprache bei der Buchung mitgenommen haben, sorgen Sie dafür, dass sich keine Mitreisenden durch ihn gestört fühlen und er keine Beschädigungen oder Verschmutzungen verursacht. Sie sind für Ihr Tier verantwortlich und ggf. haftbar.
  • Behindern Sie das eingesetzte Zugpersonal nicht bei der Ausübung seiner, insbesondere eisenbahnbetrieblichen, Aufgaben.
  • Den Hinweisen und Anweisungen unseres Zugpersonals sollten Sie stets in eigenem Interesse Folge leisten.
  • Mögliche Fundsachen geben Sie bitte beim Zugpersonal ab.
  • Gewerbliche Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen in unseren Zügen bedürfen einer vorherigen Genehmigung. Gleiches gilt für Werbung jeglicher Form.
  • Bei der Benutzung der Bahnanlagen beachten Sie die entsprechen-den Hinweise und Hausordnungen der jeweiligen Betreiber.

Nicht gestattet ist .....

  • Notfalleinrichtungen, wie zum Beispiel die Notbremse, missbräuchlich zu benutzen.
  • Sich aus Fenstern hinaus zu lehnen.
  • Gegenstände aus den Fenstern zu werfen.
  • Fahrzeugaußentüren vor dem Halten zu öffnen.
  • Öffnen der Außentüren bei unvorhergesehenen Halten, sowie der Ausstieg auf nicht als Verkehrshalt angekündigten Stationen und der freien Strecke.
  • Toiletten während des Aufenthalts auf Bahnhöfen und Stationen zu benutzen.
  • Wegwerfen von Abfällen, Kaugummi u.ä.m. außer in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter.
  • Besprühen, Bemalen, Beschriften, Verschmutzen, Bekleben und Beschädigen der Fußböden, Wand- und Deckenflächen, sowie der Einrichtungsgegenstände der Wagen.
  • Lautes Abspielen von Tonträgern und störendes Musizieren.
  • Belästigen von Fahrgästen.
  • Übermäßiger Alkoholgenuss.

Darüber hinaus ist es außerhalb unserer Züge nicht gestattet .....

  • Bahnanlagen außerhalb der für die Öffentlichkeit zugänglichen und entsprechend gekennzeichneten Anlagen, z.B. Bahnsteige, zu betreten.
  • Die Gleise außerhalb der dafür vorgesehenen und entsprechend gekennzeichneten Stellen, z.B. Bahnsteigzugänge, zu überschreiten.

Diese Benutzungshinweise und die Benutzungsordnung gelten bei allen Zugfahrten der Eisenbahnfreunde Treysa e.V..
Festgestellte schwerwiegende Verstöße gegen die Benutzungshinweise und Benutzungsordnung führen zum Verweis aus dem Zug, Hausverbot, ggf. Strafverfolgung und Schadensersatzforderungen.
Unser Zugpersonal übt insoweit das Hausrecht im Zuge aus.
Benötigen Sie Hilfe , haben Sie Fragen, Anregungen aber auch Kritik: unser Zugpersonal nimmt es gerne entgegen und steht Ihnen selbstverständlich mit Rat und Tat zur Verfügung.
Abschließend dürfen wir darauf hinweisen, dass die Durchführung unserer Sonderzugfahrten im Wesentlichen ehrenamtlichem Engagement zu verdanken ist.
Der Verein bezieht keinerlei Fördergelder. Jede Instandsetzung von Schäden und die gesamte Unterhaltung der Fahrzeuge wird daher mit Mitteln des Vereines finanziert, sowie durch viel Eigenleistung gewährleistet.
 


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