Fast zwischendurch, aber nicht ohne die notwendige Ernsthaftigkeit, konnten wir die Fristverlängerung unserer „Köf II“ (Kleinlok Lg II) erarbeiten. Ohne diese Lok keine Rangierarbeiten auf unserem Betriebsgelände und keine Vorbereitung von Sonderfahrten im Bahnhof Treysa!