Die Eisenbahnfreunde Treysa e.V. (EFTS) führen eisenbahngeschichtlich und kulturell interessante Sonderzugfahrten durch.
Mit der Anmeldung bietet der Anmelder den Eisenbahnfreunden Treysa e.V. den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder per Email erfolgen. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Reiseteilnehmer, für deren Zahlungsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Mit der Anmeldung werden die Allgemeinen Reise- und Geschäftsbedingungen der Eisenbahnfreunde Treysa e.V. anerkannt. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch die Eisenbahnfreunde Treysa e.V. zustande. Die Bestätigung der Annahme erfolgt schriftlich, mündlich, fernmündlich oder per Email spätestens jedoch mit der Zusendung der bestellten Fahrkarten. Die Eisenbahnfreunde Treysa e.V. behalten sich vor, den Abschluss eines Reisevertrages aus Gründen, die in der Person des Anmelders liegen, ohne Begründung abzulehnen.
Die Buchung der Reise kann direkt über die Eisenbahnfreunde Treysa e.V. erfolgen.
Die bestellten Fahrkarten sind bei Tagesfahrten spätestens bis zu dem auf der Rechnung angegebenen Datum zu bezahlen. Ist der Fahrpreis bis zu dem angegebenen Datum nicht bezahlt, können die Eisenbahnfreunde Treysa e.V. die gebuchten Plätze stornieren. In Ausnahmen und nach Absprache ist eine Zahlung auch im Zug möglich. Kommt kein Reisevertrag zustande oder kommt die Reise aus nicht Erreichen der Mindestteilnehmerzahl oder aus anderen betrieblichen Gründen nicht zustande, werden bereits geleistete Zahlungen an den Anmelder zurückerstattet. Der Anmelder hat keine, über den Fahrpreis bzw. der bereits geleisteten Zahlungen hinausgehende Ansprüche. Sollten die Fahrkarten/Reisedokumente spätestens 3 Werktage vor Reisebeginn nicht zugegangen sein, hat der Kunde die Pflicht, sich unverzüglich mit uns in Verbindung zu setzen. Für Verspätungen in der Zustellung haften die Eisenbahnfreunde Treysa nicht.
Die Zusendung der Fahrkarten auf dem Postweg kostet den Anmelder eine Bearbeitungsgebühr für den Fahrkartenausdruck und Porto, eine Zusendung per Email erfolgt ohne weitere Gebühren.
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt/Katalog der Eisenbahnfreunde Treysa e.V. und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Abweichungen und Änderungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und nicht von der Eisenbahnfreunde Treysa e.V. wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit Abweichungen oder Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
Sitzplatzwünsche der Teilnehmer werden im Rahmen der Möglichkeiten berücksichtigt. Es besteht jedoch kein Anspruch auf Preisminderung, wenn der gewünschte Sitzplatz nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Weiterhin ist damit nicht automatisch eine Stornierung der gebuchten Reise verbunden. (siehe Ziff. 6)
Die Eisenbahnfreunde Treysa e.V. sind bemüht, die Triebfahrzeuge und Wagen im Rahmen ihrer Ankündigungen für die Sonderzüge einzusetzen. Fallen angekündigte Triebfahrzeuge und/oder Wagen aus, bemühen sich die Eisenbahnfreunde Treysa e.V. um Ersatzfahrzeuge. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Der Teilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten oder seine Anmeldung widerrufen. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei den Eisenbahnfreunde Treysa e.V.. Dem Teilnehmer wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Die Stornierungskosten betragen
Der Anmelder haftet für die Zahlungsverpflichtung aller in seiner Reiseanmeldung mit aufgeführten Reiseteilnehmer wie für seine eigenen Verpflichtungen. Sollte der stornierte Platz durch den Reiseveranstalter innerhalb von 4 Werktagen nachbesetzt werden können, verzichtet der Reiseveranstalter auf die Stornierungskosten.
Sollte die Zusendung der Fahrkarten auf dem Postweg gewünscht worden sein und die Fahrkarten zum Zeitpunkt des Rücktritts bereits versandt worden sein, wird die für den Versand berechnete Bearbeitungsgebühr nicht zurück erstattet.
Die Eisenbahnfreunde Treysa e.V. haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
Bei Ausfall eines angekündigten Sonderzuges werden gezahlte Fahrgelder erstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche, auch für Folgeschäden, bestehen nicht. (siehe auch Ziff. 3).
Die Eisenbahnfreunde Treysa e.V. garantieren nicht für die pünktliche Durchführung der Sonderzüge, da diese vom Betrieb der DB Netz AG bzw. DB AG abhängig sind. Ebenso besteht keine Gewährleistung für die Sicherstellung von Anschlusszügen. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Reise- und Geschäftsbedingungen führt nicht zur Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
Gerichtsstand ist Schwalmstadt.
© 2024 EFTS Impressum AGB Datenschutz